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Tandem Beförderungsvertrag

Beförderungsvertrag (unentgeltlich)

Beförderungsvertrag (unentgeltlich)

Pilot: Herr

verpflichtet sich als Luftfrachtführer / Pilot

Passagier: Herrn / Frau

Handy-Nr

, E-Mail Adresse

im doppelsitzigen Gleitschirm (Tandem) als Passagier zu befördern. Den Termin und die weiteren Einzelheiten des Fluges bestimmt der Pilot. Der Flug erfolgt unentgeltlich und ohne Zusammenhang mit Beruf oder Gewerbe.

Die Haftung als Luftfrachtführer und als Pilot für Schäden des Passagiers, die durch einfache Fahrlässigkeit des Luftfrachtführers oder des Piloten entstehen, ist ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gilt unabhängig von Anspruchsgrund, Schadensursache und -hergang sowie Art und Höhe des Schadens. Er gilt für Unfallschäden und sonstige Gesundheitsschäden, für Personen und Sachschäden, für materielle und immaterielle Schäden sowie für Folgeschäden. Er gilt nicht, soweit eine Versicherung für den Schaden aufkommt, ohne beim Luftfrachtführer oder beim Piloten Rückgriff zu nehmen. Die umseitigen Beförderungsbedingungen und Sicherheitshinweise sind Bestandteil dieses Vertrages und bedürfen einer gesonderten Bestätigung.

Kraichtal, den (Datum)

Unterschrift Luftfrachtführer / Pilot

Unterschrift Passagier / -in

bei minderjährigen Passagieren Unterschrift Erziehungsberechtigter

Beförderungsbedingungen

  1. Die sichere Durchführung des Passagierflugs mit dem Gleitschirm erfordert vom Passagier eine genaue Befolgung der Anweisungen des Piloten (Luftfrachtführer) zu den Startvorbereitungen, dem Start selbst, dem Flug und der Landung. Diese werden dem Passagier im Rahmen einer Einweisung bei der Vorbesprechung des Fluges bekannt gegeben. Ein erhöhtes Unfallrisiko besteht insbesondere bei Start und Landung. Der Pilot muss sich in diesen Phasen besonders darauf verlassen können, dass der Passagier die erforderlichen Abläufe und Bewegungen so ausführt, wie in der Vorbesprechung erläutert wurde, bzw. wie sie vom Piloten direkt angewiesen werden.
  2. Es muss dem Passagier bewusst sein, dass ein Fehlverhalten, wie beispielsweise
    • beim Start das Beenden des Startlaufs vor dem Abheben, das Einnehmen einer sitzenden Haltung bevor der Pilot dies anweist,
    • im Flug ein Verhalten, das den Piloten in grober Weise von der Wahrnehmung seiner Aufgaben als Luftfahrzeugführer ablenkt,
    • bei der Landung nicht die Lauf- oder Sitzposition einzunehmen, die der Pilot für eine sichere Landung anweist,
    zu Unfällen mit dem Risiko schwerer Körperschäden führen kann.
  3. Der Pilot ist verpflichtet, den vereinbarten Passagierflug abzusagen, wenn
    • die Wetterbedingungen nicht sicher genug sind, um den Flug ordnungsgemäß durchzuführen,
    • er begründete Zweifel daran hat, dass der Passagier den Anforderungen des Fluges sicher gewachsen ist, bzw. den Anweisungen folgen wird,
    • er feststellt, dass ein technischer Mangel der Ausrüstung - auch der persönlichen Ausrüstung des Passagiers - eine sichere Durchführung des Fluges entgegen steht.
  4. Der Passagier ist verpflichtet, den vereinbarten Passagierflug nicht anzutreten, wenn er
    • unter Alkohol- oder Drogeneinfluss steht oder unter dem Einfluss von betäubenden, bewusstseinsverändernden oder aufputschenden Medikamenten,
    • unter einer Erkrankung des Kreislaufs, der Nerven, des Herzens oder des Bewegungsapparates leidet,
    • vom Piloten die unter 1. genannte Einweisung nicht erhalten oder diese nicht verstanden hat.
  5. Die bestehende Passagier-Haftpflichtversicherung des Luftfrachtführers bzw. des Halters deckt die Haftung auf Schadensersatz wegen der Tötung, der Körperverletzung oder der Gesundheitsbeschädigung eines Fluggastes durch einen Unfall im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften (§§ 44 ff Luftverkehrsgesetz). Soweit rechtlich zulässig, entbindet der Passagier den Piloten / Luftfrachtführer und seine Leute sowie den Halter von jeglicher Haftung, die über bestehende Versicherungen hinausgeht.
  6. Alle mitgeführten Gegenstände, wie z.B. Kamera, Mobiltelefon, Brille, unterliegen ausschließlich der Obhut des Passagiers.
  7. Alle vorstehenden Informationen habe ich verstanden und akzeptiere diese durch meine Unterschrift (bei Minderjährigen Unterschrift eines Erziehungsberechtigten).

Kraichtal, den (Datum)

Willensbekundung: "Ich bestätige, dass ich die Bedingungen gelesen und verstanden habe und mit diesen einverstanden bin. Weiterhin erkläre ich mich mit der Erhebung und Verarbeitung meiner persönlichen Daten einverstanden."

Unterschrift Passagier / Erziehungsberechtigter